Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

für die Veröffentlichung von Pressemeldungen über Urlaub und Reisen, sowie allgemeinen Reiseberichten auf schoenerreisen.at

 

§1

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§2 schoenerreisen.at prüft jede Meldung oder sonstige Berichte vor ihrer Veröffentlichung und behält sich ausdrücklich vor, Beiträge auch abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Inhalte gegen geltendes Recht, die guten Sitten verstoßen, rassistische oder Lebewesen verachtende Inhalte aufweisen, die Ausführung nicht zumutbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Art als auch Umfang eines Pressetextes entsprechen den aktuellen Maßstäben, sofern nicht anderes vereinbart oder ausdrücklich stillschweigend ausgeführt wurde. Schoenerreisen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche Meldungen abzulehnen, deren Inhalte negative Darstellungen von Personen und/oder Unternehmen hervorheben.
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§7 schoenerreisen.at versendet vorallem Pressemeldungen und div. interessante Berichte per E-Mail auch an Abonnenten. Es kann grundsätzlich nicht garantiert werden, dass die versendeten Presse-News ihre EmpfängerInnen erreichen, gelesen oder veröffentlicht werden. Auch kann die Vollständigkeit der Verteilerlisten trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Kontrolle von schoenerreisen.at nicht garantiert werden.
§8

schoenerreisen.at versendet solche Mitteilungen in der Regel an Arbeitstagen, wobei die Versendung für schoenerreisen.at z. B. aufgrund von höherer Gewalt oder technischem Gebrechen nicht bindend ist, bzw. kein Anspruch darauf erhoben werden kann.

§9 Alle auf schoenerreisen.at veröffentlichten Pressemeldungen können nur mit einer ausdrücklicher Genehmigung von schoenerreisen.at kopiert, weiterverwertet oder abgedruckt werden. Auch nach einer Genehmigung durch schoenerreisen.at ist es nicht gestattet, Pressemeldungen von schoenerreisen.at zu übernehmen, ohne schoenerreisen.at als Quelle anzugeben. schoenerreisen.at behält sich vor, die eingestellten Texte auch außerhalb dieser Website weiter zu verwenden und zu veröffentlichen. Alle Rechte des schoenerreisen Presse- bzw. Mitteilungsportals bleiben dem Betreiber vorbehalten.
§10

Ausgeschlossen von den in §8 genannten Vereinbarungen sind News, Nachrichten sowie die dazugehörigen Fotos, die durch einen speziellen Disclaimer, einer Ausschlussklausel an ihrem Ende gekennzeichnet werden. Die Rechte der mit einem Disclaimer, einer Ausschlussklauselgekennzeichneten Texte obliegen ausschließlich ihrem jeweiligen Herausgeber und dürfen ausdrücklich nicht weiterverwendet werden.

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  Wien, im August 2007